Die Bevölkerung des Niederrheins lehnt einen weiteren Raubbau an der Niederrheinischen
Landschaft durch Ausdehnung des Kiesabbaus ab. Von Niederkrüchten
bis Kranenburg sind Verbände aktiv geworden und haben sich parteiübergreifend
Initiativen gegründet, die den Kiesabbau in der bisherigen Form nicht mehr dulden
wollen.
Wir stellen fest, dass sich die Kiesindustrie mit Abgrabungsanträgen in der Regel
über gegenläufige Interessen der Bevölkerung hinwegsetzen kann und die
Interessen der Kiesindustrie an der Sicherung großflächiger Abgrabungsgebiete nunmehr
mit der 51. Änderung des GEP auch landesplanerisch abgesichert werden
sollen.
Wir fordern einen nachhaltigen Kiesabbau. Bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen
muss in erster Linie der Schutz der Bevölkerung, der Natur und der
typischen niederrheinischen Landschaft gewährleistet werden. Verwaltung und Politik
müssen berücksichtigen, dass der Kiesabbau zum großflächigen Verlust landwirtschaftlicher
Flächen führt, die für die Nahrungsmittelproduktion, für die Produktion
von nachwachsenden Rohstoffen und für den Natur- und Artenschutz nicht mehr zur
Verfügung stehen. Kiesabbau führt zu einer Zerstörung der Bodendeckschicht, die
das Grundwasser vor schädigenden Einträgen schützt. Unserem Trinkwasser, das
fast überall am Niederrhein im Gegensatz zu weiten Teilen des Landes noch Grundwasser
ist, droht eine massive Verschlechterung.
Die wertvollen und nicht vermehrbaren Ressourcen Kies und Sand müssen vor
einem weiteren unverantwortbaren Raubbau geschützt werden. Die in keinster Weise
nachhaltige Wirtschaftsweise des Kiesabbaus muss gestoppt werden! Niederrheinischer
Kies darf nicht mehr als „Billig-Kies“ verkauft werden, sondern muss als wertvoller
Rohstoff anerkannt werden.
Die Unterzeichner des Niederrhein-Appells richten 10 Forderungen an die Politik:
Landtag und Landesregierung NRW werden aufgefordert, folgende Punkte mit
schnellwirksamen geeigneten Maßnahmen umzusetzen:
1. Grundlage der landesplanerischen Absicherung dürfen nicht die Begehrlichkeiten
der Kiesindustrie sein, sondern müssen Mächtigkeit und Qualität der
Lagerstätten im Einklang mit den Interessen von Bevölkerung und Natur sein.
2. Der vom Land NRW zu sichernde Bedarf darf ausschließlich diejenigen
Mengen an Kies und Sand landesplanerisch absichern, die für Bauvorhaben in
NRW verwendet werden.
Die Bedarfsfeststellung muss auf Grundlage einer neutralen Prognose erfolgen,
die sich nicht am Abbauumfang der letzten Jahre orientiert. Die Menge des
größtenteils aus NRW gewinnbringend in die Niederlande exportierten Kieses
ist für den landesplanerisch zu sichernden Bedarf nicht entscheidend!
Beim Braunkohlentagebau werden große Mengen an Sand und Kies ungenutzt
verkippt. Diese Mengen müssen bei der Bedarfsplanung berücksichtigt werden.
3. Wir fordern die Recyclingquote für genutzte Baustoffe zu erhöhen und bei der
Bedarfsabschätzung anzurechnen. Kies und Sand sollten nach Möglichkeit
nur dann eingesetzt werden, wenn keine anderen Baustoffe Verwendung
finden können.
4. Wir fordern, den Kiesabbau ausschließlich dort zu ermöglichen, wo vorrangige
Nutzungen und Interessen von Bevölkerung und Natur dem nicht entgegenstehen,
d.h.:
- kein Kiesabbau in Wassereinzugs- und Wasserreservegebieten,
- kein Kiesabbau in Siedlungsnähe,
- kein Kiesabbau in Gebieten zum Schutz von Natur und Landschaft,
- kein Kiesabbau in Überschwemmungsgebieten,
- kein Kiesabbau in kulturhistorisch wertvollen Landschaften.
Dabei sind regionale Summationseffekte besonders zu beachten.
5. Wir fordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendbarkeit des
Bergrechts für die Kies- und Sandgewinnung einzuschränken und das
Schlupfloch Bergrecht für die Kiesindustrie zu schließen.
6. Durch geeignete Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass die Kiesindustrie
die durch den Kiesabbau verursachten Ewigkeitsschäden vollständig
finanziell ausgleicht und dies z.B. über die Beibringung von Bürgschaften auch
für die Zukunft sicherstellt. Bei den Ewigkeitsschäden handelt es sich
insbesondere um Wertschöpfungsverluste, die durch den unwiederbringlichen
Verlust an landwirtschaftlichen Flächen für die Versorgung der Allgemeinheit
entstehen können, um Schäden durch die Zerstörung der Filterfunktion des
ausgebeuteten Bodens für die Wasserwirtschaft und um die Kosten, die der
öffentlichen Hand bei der dauerhaften Überwachung der verbleibenden
Abgrabungsseen entstehen.
Der Regionalrat und die Bezirksregierung werden aufgefordert,
1. als Grundlage der Darstellung einer Fläche in der Reservekarte eine Karte mit
allen bereits abgebauten und als BSAB dargestellten Bereichen zu verwenden.
Anders kann eine Summationswirkung nicht erkannt und ein fachgerechtes
Planaufstellungsverfahren nicht gewährleistet werden.
2. Neuaufschlüsse grundsätzlich abzulehnen.
Die Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte und Landräte und Bürgermeister
werden aufgefordert,
1. den Einsatz von Recyclingbaustoffen zum Ersatz von Kies zu fördern.
2. mit dem Instrument der Landschaftsplanung landschaftlich wertvolle Bereiche
durch ein Abgrabungsverbot zu schützen.
Hier geht es zum Download der Unterschriftenliste.