"Naturvergehen" - Gesetzesverstöße
In solchen Fällen ist zu unterscheiden zwischen Verstößen "gegen öffentliche Sicherheit u. Ordnung" und Verstößen "gegen geltende Naturschutzgesetze". In ersterem Fall, ist das örtliche Ordnungsamt zuständig. In letzterem Fall muss die Untere Landschaftsbehörde (ULB) benachrichtigt werden.
Ordnungsamt Kranenburg
Herr Fleskes
02826-7930
Untere Landschaftsbehörde des Kreises Kleve
Nassauer Allee 15-23
47533 Kleve
02821-85-0